Endlich die Ausbildungsstelle gefunden – und dann liegt er auf dem Tisch: der Ausbildungsvertrag. Viele Seiten, kleine Schrift und jede Menge Paragrafen. Aber keine Sorge: In diesem Artikel erklären wir dir verständlich, was in deinem Ausbildungsvertrag stehen muss, welche Rechte und Pflichten du hast und worauf du besonders achten solltest. Egal ob du kurz vor der Unterschrift stehst oder als Unternehmen einen Ausbildungsplatz anbietest – hier findest du alle wichtigen Infos rund um Probezeit, Ausbildungsvergütung und Arbeitszeit.
Was ist ein Ausbildungsvertrag überhaupt?
Der Ausbildungsvertrag ist die rechtliche Grundlage deiner gesamten Ausbildungszeit. Er wird zwischen dir (bzw. deinen Erziehungsberechtigten, wenn du noch minderjährig bist) und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen. Geregelt wird das Ganze im Berufsbildungsgesetz (BBiG), das genau vorschreibt, welche Inhalte ein Ausbildungsvertrag mindestens enthalten muss.
Diese Pflichtangaben gehören in jeden Ausbildungsvertrag
Laut § 11 BBiG müssen folgende Punkte im Vertrag festgehalten sein:
Berufsbezeichnung
Der genaue Ausbildungsberuf muss klar benannt sein.
Beginn und Dauer
Start- und Enddatum der Ausbildung sowie die Gesamtdauer.
Ausbildungsort
Wo findet die praktische Ausbildung statt?
Arbeitszeit
Die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit.
Vergütung
Höhe und Fälligkeit der Ausbildungsvergütung.
Urlaubsanspruch
Anzahl der Urlaubstage pro Jahr.
Probezeit
Dauer der vereinbarten Probezeit.
Kündigungsregeln
Voraussetzungen für eine Kündigung des Vertrags.
Die Probezeit: Kennenlernphase mit klaren Regeln
Die Probezeit dient dazu, dass sich beide Seiten in Ruhe kennenlernen können. Du findest heraus, ob der Beruf und der Betrieb zu dir passen – und der Betrieb prüft, ob du gut ins Team passt.
Für Auszubildende
- Dauer: mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate
- In dieser Zeit kann der Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden
- Keine Kündigungsfrist notwendig
Für Unternehmen
- Gleiche Regeln gelten für den Betrieb
- Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur noch eingeschränkt möglich
- Wichtig: Probezeit gut dokumentieren
Ausbildungsvergütung: Wie viel Geld steht dir zu?
Seit 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Mindestvergütung für Ausbildungsverhältnisse, die jährlich angepasst wird. Diese Mindestbeträge gelten für Ausbildungsverträge, die ab dem jeweiligen Jahr abgeschlossen wurden, sofern kein Tarifvertrag Anwendung findet.
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung (Richtwert) |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | ca. 682 Euro monatlich |
| 2. Ausbildungsjahr | ca. 805 Euro monatlich (+18 %) |
| 3. Ausbildungsjahr | ca. 921 Euro monatlich (+35 %) |
| 4. Ausbildungsjahr | ca. 955 Euro monatlich (+40 %) |
⚠️ Wichtiger Hinweis
Diese Beträge sind gesetzliche Mindestwerte. Viele Branchen zahlen deutlich mehr, besonders wenn ein Tarifvertrag gilt. Frag im Vorstellungsgespräch ruhig nach der genauen Vergütung – das ist völlig normal und zeigt, dass du dich für deine Zukunft interessierst.
Wann wird die Vergütung gezahlt?
Die Ausbildungsvergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auf deinem Konto sein. Sie wird unabhängig davon gezahlt, ob du gerade im Betrieb oder in der Berufsschule bist.
Arbeitszeit während der Ausbildung
Auch bei der Arbeitszeit gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die dich schützen sollen – besonders wenn du noch minderjährig bist.
Azubis unter 18 Jahren
- Maximal 8 Stunden pro Tag
- Maximal 40 Stunden pro Woche
- Nachtruhe zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahmen je nach Branche)
- Keine Beschäftigung an Wochenenden und Feiertagen (mit wenigen Ausnahmen)
Azubis über 18 Jahren
- Maximal 8 Stunden pro Tag, in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden
- Durchschnittlich 40 Stunden pro Woche
- Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz
Berufsschule zählt als Arbeitszeit
Ein häufiges Missverständnis: Die Zeit in der Berufsschule ist keine „Freizeit“, sondern zählt vollständig als Arbeitszeit. Auch die Wegzeiten zur Berufsschule können angerechnet werden – das regelt oft der Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag genauer.
Rechte und Pflichten im Überblick
Das sind deine Rechte als Auszubildender
- ✅ Anspruch auf eine qualifizierte Ausbildung nach Ausbildungsplan
- ✅ Pünktliche Zahlung der vereinbarten Vergütung
- ✅ Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
- ✅ Bereitstellung von notwendigen Arbeitsmitteln durch den Betrieb
- ✅ Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses am Ende
Das sind deine Pflichten als Auszubildender
- 📌 Regelmäßige und pünktliche Teilnahme an Ausbildung und Berufsschule
- 📌 Sorgfältige Ausführung der übertragenen Aufgaben
- 📌 Führen eines Berichtshefts (Ausbildungsnachweis)
- 📌 Einhaltung der Betriebsordnung
- 📌 Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse
Für Unternehmen: Darauf sollten Ausbildungsbetriebe achten
Auch als Betrieb hast du klare Verpflichtungen gegenüber deinen Auszubildenden. Ein fairer und rechtssicherer Ausbildungsvertrag ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und stärkt außerdem deine Position als attraktiver Ausbildungsbetrieb in der Region.
Pflichten für Ausbildungsbetriebe
- Sicherstellung einer strukturierten, planvollen Ausbildung
- Bereitstellung eines Ausbilders mit entsprechender Qualifikation
- Rechtzeitige Anmeldung zu Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei minderjährigen Azubis
- Regelmäßiges Feedback und Unterstützung bei Lernschwierigkeiten
Kündigung des Ausbildungsvertrags
Nach der Probezeit gelten strengere Regeln für eine Kündigung – das schützt beide Seiten vor überstürzten Entscheidungen.
Kündigungsmöglichkeiten nach der Probezeit
Fristlose Kündigung
Nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, zum Beispiel bei wiederholten schweren Pflichtverletzungen.
Kündigung durch Azubi
Möglich mit einer Frist von 4 Wochen, wenn die Ausbildung aufgegeben oder gewechselt werden soll.
Fazit: Gut informiert in die Ausbildung starten
Der Ausbildungsvertrag ist mehr als nur eine Formsache – er regelt deine Rechte und Pflichten für die gesamte Ausbildungszeit. Wenn du die wichtigsten Punkte zu Probezeit, Vergütung und Arbeitszeit kennst, kannst du selbstbewusst in Gespräche mit deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb gehen. Und für Unternehmen gilt: Ein transparenter, fairer Vertrag ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Ausbildungspartnerschaft.
Muss der Ausbildungsvertrag schriftlich sein?
Ja, der Ausbildungsvertrag muss laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) immer schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus. Du erhältst außerdem eine eigene Kopie des Vertrags für deine Unterlagen.
Wie lange darf die Probezeit in der Ausbildung maximal dauern?
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. In dieser Zeit können sowohl du als auch der Betrieb den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestvergütung in der Ausbildung?
Die gesetzliche Mindestvergütung liegt im ersten Ausbildungsjahr bei rund 682 Euro monatlich und steigt in den folgenden Jahren an. Viele Betriebe zahlen jedoch mehr, insbesondere wenn ein Tarifvertrag gilt. Es lohnt sich also, im Vorstellungsgespräch gezielt nachzufragen.
Zählt die Berufsschule als Arbeitszeit?
Ja, die Zeit in der Berufsschule zählt vollständig als Arbeitszeit und wird entsprechend vergütet. Auch Wegzeiten können teilweise angerechnet werden, je nachdem, was im Ausbildungsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag geregelt ist.
Kann ich meinen Ausbildungsvertrag nach der Probezeit einfach kündigen?
Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch dich nur noch möglich, wenn du die Ausbildung ganz aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln möchtest – dafür gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich.