Samstagsschicht im Café, plötzlich ist die Küche unterbesetzt und der Chef fragt, ob du noch zwei Stunden länger bleiben kannst. Oder du merkst nach drei Monaten Ausbildung, dass du regelmäßig später Feierabend machst als im Vertrag steht. Überstunden gehören zum Arbeitsleben – aber was ist eigentlich erlaubt, was steht dir zu und wie wird das Ganze bezahlt oder ausgeglichen? Hier bekommst du alle Antworten, die du brauchst.
Was gelten überhaupt als Überstunden?
Überstunden sind ganz einfach erklärt: Es ist die Zeit, die du über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitest. Steht in deinem Ausbildungsvertrag oder Praktikumsvertrag zum Beispiel eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden und du arbeitest in einer Woche 42 Stunden, dann hast du 4 Überstunden geleistet.
Wichtig zu wissen: Überstunden sind nicht automatisch verpflichtend. Ob und wie viele Überstunden anfallen dürfen, regeln der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Als Azubi oder Ferienjobber solltest du dich also nicht scheuen, im Zweifel nachzufragen, was in deinem Vertrag dazu steht.
Überstunden vs. Mehrarbeit – wo liegt der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber unterschiedliche Dinge:
- Überstunden: Zeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus (z. B. mehr als die vereinbarten 35 Wochenstunden)
- Mehrarbeit: Zeit über die gesetzlich maximal erlaubte Arbeitszeit hinaus (also über 8 Stunden pro Tag laut Arbeitszeitgesetz)
Beispiel: Deine vertragliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden am Tag. Du arbeitest an einem Tag 8 Stunden. Das sind für dich 2 Überstunden – aber noch keine Mehrarbeit, weil die gesetzliche Grenze von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten wird.
Gesetzliche Regeln zur Arbeitszeit – das musst du kennen
Egal ob du Ferienjobber, Praktikant oder Azubi bist – bestimmte gesetzliche Grenzen gelten für alle. Grundlage dafür ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), für Jugendliche unter 18 Jahren zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Besonderer Schutz für Schüler und Jugendliche
Wenn du unter 18 Jahre alt bist, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es soll dich als jugendliche Arbeitskraft besonders schützen – gerade weil Schule, Ausbildung und Erholung wichtiger genommen werden als bei Erwachsenen. Für dich gilt:
- Maximal 8 Stunden Arbeit pro Tag, keine Ausnahmen für Mehrarbeit
- Maximal 40 Stunden pro Woche
- Überstunden sind nur in echten Ausnahmefällen erlaubt und müssen zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden
- Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit sind grundsätzlich verboten (mit wenigen branchenspezifischen Ausnahmen wie Gastronomie oder Bäckereien)
Wie werden Überstunden ausgeglichen?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Überstunden ausgeglichen werden können. Was für dich gilt, steht im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag oder in einer Betriebs- bzw. Tarifvereinbarung.
🕐 Freizeitausgleich
Du bekommst für geleistete Überstunden freie Zeit gutgeschrieben. Diese kannst du später als zusätzlichen freien Tag oder als früheren Feierabend nehmen. Das ist die häufigste Form des Ausgleichs, besonders bei Azubis.
💶 Bezahlung
Du bekommst die geleisteten Überstunden zusätzlich zum normalen Lohn ausgezahlt. Oft gibt es dafür sogar einen Zuschlag von 25 % oder mehr auf den regulären Stundenlohn – das hängt vom Vertrag oder Tarifvertrag ab.
Was passiert, wenn im Vertrag nichts dazu steht?
Steht in deinem Vertrag nichts Genaues zum Umgang mit Überstunden, gilt in der Regel: Überstunden müssen bezahlt werden, wenn sie ausdrücklich angeordnet oder zumindest geduldet wurden. Am besten ist es aber immer, sich das vorher schriftlich bestätigen zu lassen – zum Beispiel per E-Mail oder auf einem Zeiterfassungsbogen.
Gut zu wissen für Schüler und Azubis
Führe am besten selbst eine kleine Liste oder nutze eine App, um deine geleisteten Stunden zu dokumentieren. Das gibt dir Sicherheit, falls es später Unklarheiten mit dem Ausgleich gibt. Bei Unsicherheiten helfen dir auch die Berufsschule, die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder die IHK weiter.
Überstunden während der Ausbildung – Sonderregeln
Für Auszubildende gibt es zusätzliche Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Überstunden sollen bei Azubis grundsätzlich die Ausnahme bleiben, weil im Vordergrund der Ausbildung das Lernen steht – nicht das Ausfüllen von Arbeitszeiten wie ein regulärer Mitarbeiter.
Was tun, wenn Überstunden zur Regel werden?
Wenn du merkst, dass Überstunden bei dir im Betrieb keine Ausnahme, sondern der Normalfall sind, solltest du das ansprechen. Der erste Ansprechpartner ist meist dein Ausbilder oder deine Ausbilderin. Bringt das nichts, kannst du dich auch an die Jugend- und Auszubildendenvertretung, den Betriebsrat oder die zuständige Kammer (IHK oder Handwerkskammer) wenden.
Praxis-Tipp für Ferienjobber
Ferienjobs sind zeitlich meist eng begrenzt – umso wichtiger ist es, von Anfang an klare Absprachen zu treffen. Frage am besten schon beim Vorstellungsgespräch oder am ersten Arbeitstag:
- Wie werden Überstunden erfasst?
- Werden sie ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen?
- Gibt es einen Überstundenzuschlag?
So vermeidest du Missverständnisse und weißt genau, worauf du dich einlässt.
Für Unternehmen: Überstunden fair und rechtssicher gestalten
Wer Schülerpraktikanten, Auszubildende oder Ferienjobber beschäftigt, trägt eine besondere Verantwortung. Gerade jüngere Beschäftigte kennen ihre Rechte oft noch nicht genau – umso wichtiger ist eine transparente und faire Handhabung von Überstunden im Betrieb.
Warum sich faire Überstundenregelungen für Betriebe lohnen
Ein transparenter Umgang mit Mehrarbeit stärkt nicht nur die Motivation deiner jungen Mitarbeitenden, sondern auch dein Image als attraktiver Ausbildungsbetrieb. Schüler und Azubis erzählen ihren Erfahrungen weiter – positiv wie negativ. Wer hier fair auftritt, gewinnt langfristig engagierte Nachwuchskräfte.
Checkliste für Betriebe im Umgang mit Überstunden
- Arbeitszeiten und Regelungen zu Überstunden klar im Vertrag festhalten
- Gesetzliche Höchstarbeitszeiten für Jugendliche unter 18 Jahren strikt einhalten
- Überstunden von Azubis nur in echten Ausnahmefällen anordnen
- Zeiterfassung transparent und nachvollziehbar gestalten
- Ausgleich (Freizeit oder Bezahlung) zeitnah und verlässlich umsetzen
- Offene Kommunikation mit Auszubildenden und Praktikanten pflegen
Kurz zusammengefasst: Das Wichtigste zu Überstunden
Überstunden gehören in vielen Branchen zum Arbeitsalltag – auch für Schüler, Azubis und Ferienjobber. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst: Es gibt klare gesetzliche Obergrenzen für die Arbeitszeit, besonders wenn du unter 18 Jahre alt bist. Überstunden müssen entweder durch Freizeit ausgeglichen oder bezahlt werden – Genaueres steht immer in deinem Vertrag. Bei Unsicherheiten lohnt sich immer der Blick in den Vertrag oder das offene Gespräch mit deinem Ausbilder, deiner Ausbilderin oder der zuständigen Kammer.
Muss ich als Schüler oder Azubi Überstunden machen, wenn mein Chef das verlangt?
Nur, wenn dein Vertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsieht. Bist du unter 18 Jahre alt, gelten außerdem strenge gesetzliche Grenzen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz – maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Überstunden sollen bei Jugendlichen und Azubis die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden.
Werden Überstunden immer bezahlt?
Nicht automatisch. Ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, hängt von deinem Arbeits- oder Ausbildungsvertrag ab. Steht dort nichts Genaues, gilt meist: Wurden die Überstunden ausdrücklich angeordnet oder zumindest geduldet, müssen sie bezahlt werden. Am besten lässt du dir das vorher schriftlich bestätigen.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden sind Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit bezeichnet dagegen Arbeitsstunden über die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit hinaus, also über 8 Stunden pro Tag laut Arbeitszeitgesetz. Nicht jede Überstunde ist automatisch auch Mehrarbeit.
Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren überhaupt Überstunden machen?
Grundsätzlich ja, aber nur in echten Ausnahmefällen und niemals über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag hinaus. Diese Grenze gilt für Jugendliche ohne Ausnahme. Geleistete Überstunden müssen zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit Überstunden im Ausbildungsbetrieb habe?
Erster Ansprechpartner ist meist dein Ausbilder oder deine Ausbilderin. Hilft das nicht weiter, kannst du dich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), den Betriebsrat oder die zuständige Kammer wie die IHK oder Handwerkskammer wenden. Diese Stellen beraten dich kostenlos und vertraulich.
